Allgemeine Konditionen

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Bestell-, Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen von Diberget.

(nachfolgend DIBERGET genannt), Pelikaanstraat 62, 2018 Antwerpen, Belgien

1. Eine Bestellung aufgeben

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt aller Lieferungen von DIBERGET. Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge, Lieferungen und Geschäfte mit dem Besteller. Sie werden vom Erwerber anerkannt.

Die Einkaufsbedingungen des Käufers sind ausgeschlossen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der beiderseitigen Schriftform.

Schweigen gilt ausdrücklich nicht als Zustimmung!

Alle Vereinbarungen, auch mündliche und / oder telefonische, sind ungültig, wenn sie von uns nicht schriftlich bestätigt werden!

Angebote von Diamanten / Waren sind stets freibleibend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde!

Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von DIBERGET oder durch die Ausführung des Auftrages durch GmbH! zustande.

2. Auswahl, Kommissionslieferungen und Festbestellungen

Vorbehaltsware, die wir dem Kunden zur Auswahl überlassen, gilt als endgültig abgenommen, wenn wir die Diamanten/Waren nicht innerhalb von 14 Tagen zurückerhalten.

Bei Fixbestellungen, die bis 17.00 Uhr eingehen und bestätigt werden, wird DIBERGET die Ware spätestens am nächsten Werktag bis 18.00 Uhr zum Versand bringen. Gleiches gilt für Auswahl- und Kommissionslieferungen/-aufträge.

Die angegebenen Lieferzeiten sind jedoch unverbindlich, es sei denn, sie werden von DIBERGET ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt!

Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, DIBERGET haftet aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung nach § 278 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen!

Der Kunde darf über den Verwertungserlös erst dann verfügen, wenn alle Forderungen von DIBERGET auf Bezahlung der Vorbehaltsware/Provisionsdiamanten erfüllt bzw. bezahlt sind!

Der Kunde verpflichtet sich, den Verwertungserlös bis zur Auszahlung an DIBERGET getrennt von seinem sonstigen Vermögen zu halten!

Der Kunde übernimmt in diesem Zusammenhang ausdrücklich eine Treuepflicht gegenüber DIBERGET. Verstößt der Kunde gegen die bestehende Vermögensverwaltungspflicht, sind wir berechtigt, straf- und zivilrechtliche Schritte einzuleiten. Weiters ist die DIBERGET GmbH berechtigt, alle bestehenden Forderungen sofort fällig zu stellen.

DIBERGET erklärt ausdrücklich, dass dem Kunden hinsichtlich solcher von DIBERGET gelieferter Kommissionsware, die nicht an Endkunden verkauft werden konnte, ein jederzeitiges Rückgaberecht zusteht. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe der unbeschädigten Vorbehaltsware wird DIBERGET dem Kunden den Rechnungsbetrag gutschreiben, sofern bereits eine Rechnung ausgestellt wurde.

Die Weitergabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware an Unterlieferanten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DIBERGET zulässig. Darüber hinaus muss der Unterlieferant unsere Bedingungen unwiderruflich schriftlich anerkennen!

Der Kunde ist verpflichtet, bis zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres alle von DIBERGET nicht verkauften Vorbehaltswaren / Bestellwaren zur Inventur zurückzugeben. Die Rücksendung hat über Intex/FedEx oder ein von DIBERGET akzeptiertes Werttransportunternehmen zu erfolgen!

3. Inventar und Diamantpreislisten

Diamanten werden weltweit auf der Basis von US $ gehandelt. Unsere Preislisten sind in Euro und Bitcoin. Ändert sich der Kurs des US $ um mehr als 1%, können sowohl der Kunde als auch wir eine Anpassung an den aktuellen US $ verlangen.

Bestellungen mit Preisangaben werden unwiderruflich angenommen, wenn wir nicht innerhalb eines Arbeitstages den Preisen gemäß der Bestellung widersprechen. Für Kunden sind die Preise laut Bestellung unwiderruflich.

Die Preislisten können täglich über das Internet abgerufen und mit einem von uns vergebenen Passwort (auf Anfrage) ausgedruckt werden.

Die Preise für Kommissionsdiamanten ändern sich, wenn sich die Preise auf den Inventar- und Diamantpreislisten ändern. In jedem Fall werden sich die Preise ändern, wenn sich die Diamantenpreise gemäß den Rapaport-Listen ändern.

4. Versicherungsschutz, Schadensmeldung, Aufbewahrungspflicht

DIBERGET schließt für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware eine Sicherungsversicherung ab, wenn es sich um einen wertlogistischen Versand oder einen Versand per Kurier im Auftrag von DIBERGET handelt.

Andere vom Kunden gewünschte Transportwege (z.B. UPS, DPS, etc.) werden vom Kunden ausdrücklich versichert. DIBERGET kann diese Lieferungen in keiner Weise garantieren!

Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so geht die Gefahr im Zeitpunkt der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Der Auftraggeber/Empfänger der Auswahl bestätigt hiermit, dass er die Gefahr der Beschädigung und des zufälligen Untergangs der ihm zur Verfügung gestellten Vorbehaltsware trägt. Er verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ordnungsgemäß zu versichern und das versicherte Interesse des Eigentümers einzubeziehen. Er verpflichtet sich auch, die Aufbewahrungsvorschriften seines eigenen Versicherers zu beachten.

Besteht kein Versicherungsvertrag und kein Versicherungsschutz, so hat der Kunde dies DIBERGET bei der Bestellung, jedenfalls aber vor der Lieferung schriftlich mitzuteilen!

Im Übrigen gelten unsere Bedingungen auch für ausgewählte Lieferungen von Vorbehaltsware ausschließlich. Unabhängig von der Gefahr, die der Kunde trägt, ist die Ware durch uns für den Transportweg versichert (siehe § 4, Ziffer 8).

Transportschäden hat der Kunde jedoch sofort zu reklamieren.

Rücksendungen von Waren, auch von ausgewählten Lieferungen, sind nur dann durch unsere Transportversicherung gedeckt, wenn der Kunde die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

- Der Kunde hat die gleiche Versandart zu verwenden, mit der wir die Ware verschickt haben.

- Die Ware muss sorgfältig verpackt werden.

- Die Rücksendung der Ware muss durch die Versicherung des Kunden versichert werden. Diberget versichert NICHT den Wert der zurückgesandten Ware (aus welchem Grund auch immer)

Werden die vorstehenden Voraussetzungen und Versandvorschriften nicht erfüllt, bleibt der Kunde in jedem Fall zur Zahlung unserer Ware verpflichtet.

Waren, die nicht unser Eigentum sind, sind auf dem Weg von uns zum Kunden und vom Kunden zu uns nicht versichert.

5. Benachrichtigung über Mängel

Beanstandungen aller Art müssen unverzüglich, bei Inlandsgeschäften innerhalb von 3 Tagen und bei Auslandsgeschäften innerhalb von 4 Tagen - jeweils nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort - schriftlich erfolgen.

Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer Minderung oder nach seiner Wahl Wandlung verlangen.

Unsere Haftung ist auf den Wert der Ware beschränkt.

Für Sendungen von Kunden an uns zur Erstellung von Zertifikaten bei GIA, HRD, IGI, etc. Es wird keine Garantie hinsichtlich der Kriterien im Zertifikat/Gutachten/ sowie für den Transport durch die Deutsche Post oder andere ähnliche Dienstleistungsunternehmen übernommen!

DIBERGET erklärt ausdrücklich, dass sich die dem Kunden zur Verfügung gestellte(n) Expertise(n) auf den/die bezeichneten Diamanten beziehen. Gewährleistungsansprüche in Bezug auf solche Eigenschaften des Diamanten, wie sie im Gutachten/Diamantenzertifikat genannt sind, bestehen gegenüber der DIBERGET nicht.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher - auch künftiger - Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung sowie bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks unser Eigentum. Dies gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte von uns gelieferte Waren bezahlt wurde.

Gilt der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, in das die Diamanten / die Vorbehaltsware / geliefert wurden, nicht, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt entsprechende Sicherung oder die Abtretung nach dem dortigen Recht als vereinbart! Ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich, so ist dieser verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte zu treffen!

Bei laufender Rechnung gilt unser Eigentumsvorbehalt, wie oben dargelegt, als Sicherung für unsere Saldoforderung.

Übernehmen wir im Interesse des Kunden eine Erfüllungsgehilfenhaftung als Aussteller eines Wechsels oder als Akzeptant, so erlöschen unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt erst, wenn der Kunde den Wechsel vollständig eingelöst oder uns aus der Erfüllungsgehilfenhaftung entlassen hat.

Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern.

Die an den Kunden verkaufte Ware bleibt bis zur Bezahlung der Rechnung durch den Kunden (innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist) volles Eigentum von Diberget. Ist die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist erfolgt, ist die Ware unverzüglich an Diberget zurückzusenden.

Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Verstöße erfüllen den Tatbestand der Untreue und Unterschlagung nach § 266 StGB, Betrug nach § 263 StGB und werden ausnahmslos mit einem Strafantrag geahndet!

Steht unsere Ware unter Eigentumsvorbehalt und darf sie nicht in bar weiterverkauft werden, so tritt der Kunde hiermit seine Kaufforderung gegen den Abnehmer in Höhe unseres Rechnungspreises sicherheitshalber an uns ab. Wir nehmen den Auftrag an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns zu halten.

Etwaige Gerichtsverfahren werden nach belgischem Recht, Bezirk Mechelen, geführt.

 

Letzte Aktualisierung der Preisinformationen: 1-3-2024